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Am 28. Mai 2021 hat die ESMA aktuelle FAQs zur Alternative Investment Fund Managers Directive (AIFMD) veröffentlicht.
Das Dokument wurde um drei neue Fragen bezüglich der Berichterstattung nach Annex IV ergänzt. Zu den Fragen Nr. 84, 85 und 86 im Abschnitt III liefert die ESMA detaillierte Erläuterungen und Beispiele für die korrekte Ausweisung von NET DV01, NET CS01 und NET Equity Delta des AIFs. AIFMs sind verpflichtet, die Marktrisiko-Werte der verwalteten AIFs zu melden. Wenn das Risiko nicht auf die AIFs zutrifft, sollten die AIFM den Wert Null melden und im Feld „Risk Measure Description“ eine Erläuterung unter Verwendung des in den FAQ bereitgestellten Beispieltextes geben, d. h. „no exposure to this risk“.
Zusätzlich wurden drei Fragen in Abschnitt XV aktualisiert, die sich auf die Performancekosten von OGAWs (UCITS) und bestimmten Arten von AIFs beziehen
Weitere Details zu den FAQs finden Sie auf der Website der ESMA
Alle AIFMD-Meldepflichten werden durch unseren Managed Service und das acarda Reportingmodul abgedeckt.
Wir unterstützen Sie dabei, die sich ändernden regulatorischen Anforderungen erfolgreich umzusetzen!
Mehr Informationen finden Sie hier.
acarda wird zu „Capmatix Regulations“. Neuer Name im Zuge der Integration in das LPA-Produktportfolio.
Die EU-Kommission hat wie erwartet kürzlich angekündigt, die technischen Regulierungsstandards (RTS) für die Verordnung über die Offenlegung nachhaltiger Finanzprodukte (SFDR) erst zum 1. Januar 2023 in Kraft treten zu lassen.
Das Europäische Parlament hat in einer Sitzung am 23. November einer Verlängerung der Übergangsfrist bis zur verbindlichen Verwendung von PRIIPs KIDs zugestimmt.
Demnach sind Asset Manager erst ab dem 1. Januar 2023 dazu verpflichtet, ihre Fondsdaten im PRIIPs KID Format auszuweisen.
acarda wird zu „Capmatix Regulations“. Neuer Name im Zuge der Integration in das LPA-Produktportfolio.
Die EU-Kommission hat wie erwartet kürzlich angekündigt, die technischen Regulierungsstandards (RTS) für die Verordnung über die Offenlegung nachhaltiger Finanzprodukte (SFDR) erst zum 1. Januar 2023 in Kraft treten zu lassen.
Das Europäische Parlament hat in einer Sitzung am 23. November einer Verlängerung der Übergangsfrist bis zur verbindlichen Verwendung von PRIIPs KIDs zugestimmt.
Demnach sind Asset Manager erst ab dem 1. Januar 2023 dazu verpflichtet, ihre Fondsdaten im PRIIPs KID Format auszuweisen.
Die PRIIPs Regulierung, die seit Januar 2018 in Kraft ist, zielt darauf ab, „verpackte“ Anlageinstrumente und kapitalbildende Versicherungsprodukte für Investoren vergleichbarer und verständlicher zu machen.
Die BaFin hat am 28. Juli 2021 die überarbeiteten Sammelverfügungen zu den Berichtspflichten für Versicherungsunternehmen und Pensionsfonds bekanntgegeben.
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