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Laut Informationen des Bundesverbands Investment und Asset Management (BVI) vom 21. Mai 2021 plant die EU-Kommission den Start der PRIIPs-KIDs, um ein halbes Jahr zu verlängern. Ein Maßnahmenpaket, das nicht nur die technischen Anpassungen auf Level 2, sondern auch eine punktuelle Änderung der Level-1-Verordnung beinhalten wird, soll von der EU-Kommission noch im Juni 2021 an das EU-Parlament und den Rat übermittelt werden.
Die EU-Kommission sieht als Starttermin der PRIIPs-KIDs den 1. Juli 2022 vor. Ziel ist es, den Änderungsentwurf des technischen Regulierungsstandards (RTS) im Juni 2021 zu beschließen, da die Übermittelung der überarbeiteten RTS zur EU-Kommission und die Übersetzung der RTS in alle offiziellen Sprachen Zeit in Anspruch nimmt und daher der RTS vermutlich erst in Q4 2021 veröffentlicht werden kann. Ursprünglich angedacht war das Inkrafttreten des RTS im Januar 2022. Durch die verlängerte Zeitspanne haben Produktanbieter, Berater und Aufsichtsbehörden mehr Zeit, die Vorgaben sorgfältig umzusetzen. Die betrifft insbesondere die neuen Performanceberechnungen und die Transaktionskosten. Die Schätzmethode ist bis 2024 weiter nutzbar, aber sie sollte durch die eigenen Transaktionen verifiziert sein, was mit dem Aufbau einer Historie von Marktpreisen korrespondiert. Bis zur Umsetzung der PRIIPs-KIDs werden die UCIT-KIIDs weiterverwendet. Zudem wird es eine technische Korrektur der UCIT-Richtlinie geben, so die Kommission, um die durch UCIT-KIIDs und PRIIP-KIDs parallellaufenden Informationen zu einem Fonds anzugleichen, da diese bei Anleger und Berater für Verwirrung sorgen würden.
„Der neue RTS verschafft uns zwar Zeit, dennoch sollten Asset Manager sich rechtzeitig auf die Umstellung und Marktpreis oder Arrival-Price-Methode bei den Transaktionskosten vorbereiten. Unser acarda Regulatory-Reporting-Plattform deckt die neuen Risiko-, Performance- und Kosten berechnen bereits heute schon ab. Mit dem demselben Datenset können sogar kostengünstig weitere Reports und Datensets wie KIDs, SFDR Dokumente, TPT, CRR, AIFMD, VAG und EET abgebildet werden. Somit zentralisieren Sie das Datenmanagement und reduzieren dadurch gleichzeitig den Zeit- und Kostenaufwand auf ein Minimum – bei gleichzeitiger Maximierung der Effizienz aller Prozesse“, sagt acarda Geschäftsführer Gerhard Jovy und ergänzt: „Unsere Kunden stellen lediglich die Rohdaten wie Portfoliozusammensetzung, Transaktionen, Fondsdaten und Beschreibungen zur Verfügung stellen und wir kümmern uns um die Umsetzung der PRIIPs-Reform und weitere gewünschte Reports.“
Mehr zu den Besonderheiten der acarda-Lösung, finden Sie hier.
acarda wird zu „Capmatix Regulations“. Neuer Name im Zuge der Integration in das LPA-Produktportfolio.
Die EU-Kommission hat wie erwartet kürzlich angekündigt, die technischen Regulierungsstandards (RTS) für die Verordnung über die Offenlegung nachhaltiger Finanzprodukte (SFDR) erst zum 1. Januar 2023 in Kraft treten zu lassen.
Das Europäische Parlament hat in einer Sitzung am 23. November einer Verlängerung der Übergangsfrist bis zur verbindlichen Verwendung von PRIIPs KIDs zugestimmt.
Demnach sind Asset Manager erst ab dem 1. Januar 2023 dazu verpflichtet, ihre Fondsdaten im PRIIPs KID Format auszuweisen.
acarda wird zu „Capmatix Regulations“. Neuer Name im Zuge der Integration in das LPA-Produktportfolio.
Die EU-Kommission hat wie erwartet kürzlich angekündigt, die technischen Regulierungsstandards (RTS) für die Verordnung über die Offenlegung nachhaltiger Finanzprodukte (SFDR) erst zum 1. Januar 2023 in Kraft treten zu lassen.
Das Europäische Parlament hat in einer Sitzung am 23. November einer Verlängerung der Übergangsfrist bis zur verbindlichen Verwendung von PRIIPs KIDs zugestimmt.
Demnach sind Asset Manager erst ab dem 1. Januar 2023 dazu verpflichtet, ihre Fondsdaten im PRIIPs KID Format auszuweisen.
Die PRIIPs Regulierung, die seit Januar 2018 in Kraft ist, zielt darauf ab, „verpackte“ Anlageinstrumente und kapitalbildende Versicherungsprodukte für Investoren vergleichbarer und verständlicher zu machen.
Die BaFin hat am 28. Juli 2021 die überarbeiteten Sammelverfügungen zu den Berichtspflichten für Versicherungsunternehmen und Pensionsfonds bekanntgegeben.
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