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Die PRIIPs Regulierung, die seit Januar 2018 in Kraft ist, zielt darauf ab, „verpackte“ Anlageinstrumente und kapitalbildende Versicherungsprodukte für Investoren vergleichbarer und verständlicher zu machen. Die Vorschriften der Regulierung stellen Fondsanbieter vor zahlreiche Herausforderungen bezüglich Datenmanagement und Reporting. So müssen parallel 2 Vorschriften gleichermaßen beachtet werden: die für UCITS KIIDs sowie die für PRIIPs KIDs, sofern die Investmentprodukte über Versicherungsprodukte vertrieben werden. Und für PRIIPs KIDs hat sich mit dem neuen RTS-Update schon wieder einiges geändert.
Erweiterte technische Regulierungsstandards ab Juli 2022
Die ab Juli 2022 geltenden, neuen PRIIPs RTS zielen darauf ab, den Anlegern noch klarere Informationen zur Verfügung zu stellen. Konkret müssen Fondsanbieter in der Lage sein, ihre PRIIPs-Daten nach EPT- und CEPT-Standards zu berechnen und zu übermitteln. Dies beinhaltet nunmehr für alle Publikumfonds:
Dementsprechend sind folgende Anpassungen, vorbehaltlich der Abstimmung des Europäischen Parlaments, zeitnah umzusetzen:
Als wäre dies nicht schon anspruchsvoll genug, stehen weitere Challenges im regulatorischen Reporting bevor.
Ergänzende Ausweisung von Nachhaltigkeitskennzahlen
In Ergänzung sind auch Angaben zur Nachhaltigkeit der Fonds zu machen. Dies wird jedoch wahrscheinlich nicht über die KIDs selbst möglich sein. Stattdessen wird es separate vorvertragliche und periodische Ausweisungen gemäß SFDR-Input geben, die den KIDs ähneln und auch gemeinsam für den Vertrieb produziert und verteilt werden sollten.
Wie lässt sich der Aufwand möglichst geringhalten?
Aufgrund der hohen Anforderungen an das aktuelle und zukünftige regulatorische Berichtwesen seitens der Asset Manager, Fondsvertriebe und Versicherungen empfiehlt sich eine zentrale Datenbank sowie eine integrierte Reporting-Lösung. KIDs und SFDR-Reports sollten grundsätzlich mit den gleichen Systemen erstellt werden. Alle Berechnungen von Daten sollten zentral erfolgen und nicht an unterschiedliche Serviceprovider ausgesourct werden.
Anwender und gegebenenfalls der Serviceprovier haben je nach Aufgabenverteilung Zugriff auf alle Daten, Berechnungen und Prozesse. Dadurch sind Berechnungsmethoden für Performance, Risiko und Kosten zu 100 % transparent und flexibel parametisierbar.
Mit unserer europaweit branchenbewährte SaaS-Lösung, der acarda Plattform, laden Asset Manager laden dabei lediglich ihre Rohdaten – z.B. die Portfoliozusammensetzung, Transaktionen, Fondsdaten und Beschreibungen (narratives) – direkt in die Systeme. Alle weiteren Schritte laufen automatisiert. Ergänzend werden umfangreiche Managed Services angeboten – bis hin zum vollständigen Outsourcing des regulatorischen Reportings.
Wir beraten Sie gerne zu weiteren Details.
acarda wird zu „Capmatix Regulations“. Neuer Name im Zuge der Integration in das LPA-Produktportfolio.
Die EU-Kommission hat wie erwartet kürzlich angekündigt, die technischen Regulierungsstandards (RTS) für die Verordnung über die Offenlegung nachhaltiger Finanzprodukte (SFDR) erst zum 1. Januar 2023 in Kraft treten zu lassen.
Das Europäische Parlament hat in einer Sitzung am 23. November einer Verlängerung der Übergangsfrist bis zur verbindlichen Verwendung von PRIIPs KIDs zugestimmt.
Demnach sind Asset Manager erst ab dem 1. Januar 2023 dazu verpflichtet, ihre Fondsdaten im PRIIPs KID Format auszuweisen.
acarda wird zu „Capmatix Regulations“. Neuer Name im Zuge der Integration in das LPA-Produktportfolio.
Die EU-Kommission hat wie erwartet kürzlich angekündigt, die technischen Regulierungsstandards (RTS) für die Verordnung über die Offenlegung nachhaltiger Finanzprodukte (SFDR) erst zum 1. Januar 2023 in Kraft treten zu lassen.
Das Europäische Parlament hat in einer Sitzung am 23. November einer Verlängerung der Übergangsfrist bis zur verbindlichen Verwendung von PRIIPs KIDs zugestimmt.
Demnach sind Asset Manager erst ab dem 1. Januar 2023 dazu verpflichtet, ihre Fondsdaten im PRIIPs KID Format auszuweisen.
Die PRIIPs Regulierung, die seit Januar 2018 in Kraft ist, zielt darauf ab, „verpackte“ Anlageinstrumente und kapitalbildende Versicherungsprodukte für Investoren vergleichbarer und verständlicher zu machen.
Die BaFin hat am 28. Juli 2021 die überarbeiteten Sammelverfügungen zu den Berichtspflichten für Versicherungsunternehmen und Pensionsfonds bekanntgegeben.
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