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Am 30. Juni 2021 ist das neue Regelwerk CRR II in Kraft getreten. Die Aktualisierung stellt erweiterte Anforderungen an Asset Manager und deren Reporting für Banken. Die beiden wichtigsten daraus resultierenden Anforderungen an Investmentmanager und deren CRR-II-Reporting sind die exakte und vollständige Durchsicht der Investmentfonds sowie die Zertifizierung der Reports durch eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft.
Das Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) regelt die staatliche Beaufsichtigung der in Deutschland tätigen Versicherer und Pensionsfonds. Die darin definierten Meldevorschriften zielen vor allem auf die andauernde Erfüllbarkeit von Verträgen und den Schutz der Kunden.
Die Großkredit- und Millionenkreditverordnung (GroMiKV) des Bundesministeriums der Finanzen definiert erweiterte Meldevorgaben für Kreditinstitute und Finanzdienstleister.
Die sich im Geltungsbereich teilweise überschneidenden Gesetze und Verordnungen stellen jeweils hohe Anforderungen an die Korrektheit und Nachvollziehbarkeit aller Daten und Berechnungen. Für die Organisation der Daten und die Generierung der Reports sind Lösungen notwendig, die den zusätzlichen Zeitaufwand mit den damit verbundenen Kosten möglichst gering halten und dabei die Qualität sichern.


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