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Die Sustainable Finance Disclosure Regulation (SFDR) der Europäischen Union schreibt einheitliche Meldepflichten für Nachhaltigkeitskriterien vor. Mit der erste Stufe der Regulierung, die am 10. März in Kraft getreten ist, müssen die ESG-Strategie, -Merkmale und -Berechnungsmethoden nachweislich erhoben sowie die wichtigsten negativen Auswirkungen (Principal Adverse Impacts, PAI) auf den Webseiten und im Verkaufsprospekt angegeben werden.
Der brancheninterne Standard für den Datenaustausch wird das European ESG Template (EET) sein. Das rund 700 Felder umfassende Format wird voraussichtlich bis Juni 2022 in der finalen Version zur Verfügung stehen; sowohl zur Offenlegung vorvertraglicher SFDR-Angaben als auch zur Erfüllung erweiterter MiFID-Anforderungen.
Obwohl das vollständige Inkrafttreten von Level 2 auf den 1. Januar 2023 verschoben wurde, beginnt der erste SFDR-Referenzzeitraum am 1. Januar 2022.
Wir empfehlen daher dringend, die eigenen Reportingprozesse rechtzeitig an die neuen Anforderungen anzupassen – idealerweise mit einer einer ganzheitlichen, automatisierten Datenmanagement- und Reporting-Lösung.
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