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Das Ziel der Verordnung ist es, den Schutz von Kleinanlegern zu erhöhen. Die durch PRIIPs definierten Pflichtangaben über das standardisierte Key Information Document, kurz KID, auszuweisen. Dies gilt seit Januar 2018 insbesondere für kapitalbildende Lebensversicherungen und Zertifikate. Fondsgesellschaften können noch bis 31.12.2021 übergangsweise das UCITS KIID nutzen.
Versicherungen
benötigen umfangreiche Informationen von den Fondsanbietern, die sie in der Regel im EPT-/CEPT-Format erhalten. Die Erhebung, Verifikation, Berechnung sowie die anschließende Erstellung der KIDs stellt hohe Anforderungen an das Daten- und Prozessmanagement. Hierfür gilt es, eine Lösung zu finden, die den eigenen Aufwand sowie die Kosten minimiert.
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