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Im Folgenden sind die neuesten Maßnahmen der Financial Conduct Authority (FCA), der European Securities and Markets Authority (ESMA) und der Commission de Surveillance du Secteur Financier (CSSF) zur Unterstützung börsennotierter Unternehmen während der Coronavirus-Krise aufgeführt.
Eine solche Maßnahme, die von der Financial Conduct Authority (FCA) in Zusammenarbeit mit dem Financial Reporting Council (FRC) und der Prudential Regulation Authority (PRA) angekündigt wurde, besteht darin, dass börsennotierte Unternehmen nun 6 Monate Zeit haben, um geprüfte Jahresberichte ab Ende des Geschäftsjahres zu veröffentlichen. Die European Securities and Markets Authority (ESMA) hat eine Erklärung zu den Auswirkungen der Covid-19-Pandemie auf die Fristen für die Veröffentlichung von Finanzberichten abgegeben, die gemäß der Transparenzrichtlinie für börsennotierte Emittenten gelten. In der Erklärung wird betont, dass Emittenten ihre Anleger über die erwartete Veröffentlichungsfrist auf dem Laufenden halten sollten und dass die Anforderungen der Marktmissbrauchsverordnung weiterhin gelten.
Auch die Finanzaufsichtsbehörde CSSF in Luxemburg wird keine strenge Durchsetzungspolitik hinsichtlich der Meldungen anwenden, wenn Verzögerungen hinreichend begründet sind. Hinsichtlich der Nutzung der Fristverlängerung für AIFMD- Meldungen erwartet die CSSF, dass sie vom Emittenten über ihre Entscheidung, die Fristverlängerung in Anspruch zu nehmen, informiert wird.
In dieser Hinsicht sollten sich die beaufsichtigten Unternehmen so bald wie möglich und vor Ablauf der Meldefristen über ihre üblichen Kommunikationswege mit der CSSF in Verbindung setzen. Beachten Sie auch, dass die Meldefristen für normale AIFs und Dachfonds auf der Grundlage der Fondsstrategie weiterhin am 30. April und 15. Mai enden.
Erfahren Sie mehr über die Fristverlängerung für betroffene Einrichtungen gemäß dem neuen Gesetzentwurf Nr. 7540, der vom luxemburgischen Finanzministerium vorgelegt wurde und von Clifford Chance zusammengefasst wurde. Selbstverständlich ist acarda in der Lage, die Berichte auf der Grundlage der Rohdaten im ursprünglichen Zeitrahmen ohne Verzögerung zu erstellen. Unsere regulatorische Berichterstattungsplattform arep und alle umliegenden Systeme sind mit gesicherter Technik fernzugänglich.
Bitte kontaktieren Sie uns, wenn Sie Fragen haben oder Unterstützung bezüglich Ihrer regulatorischen Berichterstattung benötigen.
acarda wird zu „Capmatix Regulations“. Neuer Name im Zuge der Integration in das LPA-Produktportfolio.
Die EU-Kommission hat wie erwartet kürzlich angekündigt, die technischen Regulierungsstandards (RTS) für die Verordnung über die Offenlegung nachhaltiger Finanzprodukte (SFDR) erst zum 1. Januar 2023 in Kraft treten zu lassen.
Das Europäische Parlament hat in einer Sitzung am 23. November einer Verlängerung der Übergangsfrist bis zur verbindlichen Verwendung von PRIIPs KIDs zugestimmt.
Demnach sind Asset Manager erst ab dem 1. Januar 2023 dazu verpflichtet, ihre Fondsdaten im PRIIPs KID Format auszuweisen.
acarda wird zu „Capmatix Regulations“. Neuer Name im Zuge der Integration in das LPA-Produktportfolio.
Die EU-Kommission hat wie erwartet kürzlich angekündigt, die technischen Regulierungsstandards (RTS) für die Verordnung über die Offenlegung nachhaltiger Finanzprodukte (SFDR) erst zum 1. Januar 2023 in Kraft treten zu lassen.
Das Europäische Parlament hat in einer Sitzung am 23. November einer Verlängerung der Übergangsfrist bis zur verbindlichen Verwendung von PRIIPs KIDs zugestimmt.
Demnach sind Asset Manager erst ab dem 1. Januar 2023 dazu verpflichtet, ihre Fondsdaten im PRIIPs KID Format auszuweisen.
Die PRIIPs Regulierung, die seit Januar 2018 in Kraft ist, zielt darauf ab, „verpackte“ Anlageinstrumente und kapitalbildende Versicherungsprodukte für Investoren vergleichbarer und verständlicher zu machen.
Die BaFin hat am 28. Juli 2021 die überarbeiteten Sammelverfügungen zu den Berichtspflichten für Versicherungsunternehmen und Pensionsfonds bekanntgegeben.
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